Nicht erst seit dem Beginn der Corona Pandemie gilt die Schweiz als das „bessere Land“ im Herzen der EU. Die Eidgenossen verstehen Ihresgleichen und hören einander zu. Das macht die Schweiz zu einem der beliebtesten Auswanderer-Länder. Hinzu kommen die niedrigen Steuersätze und die höheren Reallöhne. Kein Wunder also, dass jedes Jahr mehrere 10.000 deutsche Bürger ihrem besten Deutschland aller Zeiten den Rücken kehren und in der Schweiz einen Neuanfang wagen.

Mit im Gepäck natürlich auch mindestens 1 Wagen. Wenn geänderte Felgen in Deutschland jedoch durch eine Eintragung oder eine mitzuführende ABE bereits amtlich zugelassen worden sind, bedeutet das bei Einfuhr und Anmeldung in der Schweiz noch lange nicht, dass diese Abnahmen 1:1 übernommen werden. Für geänderte Rad- Reifenkombinationen gilt, unabhängig von einem bereits in einem Drittland durchgeführten Abnahmeprüfung, eine gesondert beizubringende Bescheinigung des Herstellers oder eines Importeurs über die Zulässigkeit der verbauten Räder an einem Fahrzeug in Form einer Eignungserklärung.

Sollten Sie also mit Ihrem Fahrzeug in die schöne Schweiz auswandern oder bereits eingewandert sein und benötigen zwecks Zulassung Ihrer Felgen das entsprechend gültige Gutachten, dann sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn das Problem schnell, unkompliziert und preiswert gelöst werden soll.

 

 

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